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Notariat
Als öffentliche Urkundspersonen (Notare) beurkunden wir sämtliche beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfte in unserem Zuständigkeitsbereich, oder nehmen öffentliche Beglaubigungen vor.
Beurkundungen
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Testamente
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Eheverträge
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Erbverträge, Erbverzichtsverträge
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Kombinierte Ehe- und Erbverträge
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Vermögensverträge
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Vorsorgeaufträge
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Gesellschaftsgründungen (AG, GmbH, Stiftungen)
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Umstrukturierungen (Fusionen, Umwandlungen)
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Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen
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Statutenänderungen (Firmen- oder Zweckänderungen sowie Sitzverlegungen)
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Bürgschaften
Beglaubigungen
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Unterschriften
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Handzeichen
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Kopien
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Abschriften
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Auszüge
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Übersetzungen
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